Tennispark Steinbach - Allgemeine Geschäfts - und Spielbedingungen
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1. Spielzeit

Unsere Anlage ist ganzjährig täglich von 7 - 24 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Veranstaltungstermine und Ausnahmeregelungen werden durch Aushang in der Tennishalle bekannt gegeben. Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten und beginnt zur vollen Stunde. Maßgebend für den Spielbeginn und Spielende sind die Anlageuhren in den Tennishallen. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben; ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten nicht benutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, so ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis unabhängig von der Benutzungsdauer zu zahlen. Die Tennishallen werden spätestens 15 Minuten nach der letzten Spielstunde geschlossen.

Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der Vermieter wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilten Platznummern während der Spielzeit zu ändern. Weiterhin behält er sich gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete bzw. Vergabe von Ersatzzeiten vor, zugeteilte Plätze für besondere Zwecke, z. B. Turniere, Reparaturen etc., in Anspruch zu nehmen.

 

2. Platzbuchungen

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an Einzelpersonen, die als Vertragspartner gelten. Bei Buchungen durch Vereine tritt an die Stelle der Einzelperson der vertretungsberechtigte Vereinsvorstand. Sie können buchen:

Ganzjahres-Abonnement, Winter-Abonnement, Sommer-Abonnement, Einzel- bzw. Doppelstunden

(a) Abonnements können nur schriftlich gebucht werden. Sie werden verbindlich durch das vom Mieter unterschriebene Buchungsformular. Der Vermieter bestätigt das Abonnement mittels Saisonrechnung. Die vorgegebene Zahlungsfrist muss eingehalten werden, da andernfalls der Vermieter über die Stunden verfügen kann. Für die Buchungen gelten die durch Aushang bekannten Preise. Die Reservierungsgebühr beträgt für Abonnementspieler 30 % des Rechnungsbetrags und wird bis spätestens 15. Mai des jeweiligen Jahres fällig. Die Reservierungsgebühr wird dem Mietpreis angerechnet, sofern der Vertrag erfüllt und der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Bei Rücktritt vom Mietvertrag verfällt die geleistete Reservierungsgebühr. Eine Erstattung des restlichen Mietpreises kann nur erfolgen, wenn der Platz anderweitig vermietet wird.

Der Mietpreis ist - unter Anrechnung der bereits geleisteten Reservierungsgebühr - für die gesamte Sommer- oder Wintersaison im Voraus und zwar 14 Tage vor dem vereinbarten Spielbeginn, aufgrund der übersandten Rechnung, auf das Konto der Tennispark Steinbach GmbH zu zahlen.

(b) Einzelstunden können am Empfang oder telefonisch gebucht werden. Auch bei telefonischer Festlegung von Spieltag, Spielstunde und Platznummer hat der Mieter verbindlich gebucht. Gebuchte Einzelstunden sind vor Spielbeginn zu bezahlen. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Geschäfts- und Spielbedingungen der Tennispark Steinbach GmbH an und ist zur Zahlung der vollen Platzmiete verpflichtet, unabhängig davon, ob der Platz zur gemieteten Zeit benutzt wird oder wurde. Gebuchte Stunden (auch Abonnement-Stunden), die nicht in Anspruch genommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kann die zurückgegebene Stunde an Dritte vermietet werden, erhält der Mieter einen Gutschein für eine gleichwertige Stunde.

Platzbuchungen für mehrere Stunden und/oder Plätze (Turnier, etc.) sind nach telefonischer Absprache nur schriftlich bestätigt bindend und können ggf. per Rechnung gezahlt werden.

Der Mietpreis beinhaltet für Abonnements und Einzelstunden gleichermaßen die Hallenplatzgebühr, Strom- und Heizkosten sowie die Benutzung der Sanitäranlagen zur jeweiligen Spielzeit. Mit der Buchung hat der Mieter die Geschäftsbedingungen und Hallenordnung anerkannt und ist zur Zahlung der Platzmiete verpflichtet. Die für die jeweilige Saison gültige Preisliste ist im Hallenvorraum ausgehängt, unter www.tennisparksteinbach.de einsehbar oder wird auf Wunsch zugesandt. Erworbene Gutscheine sind nicht erstattungsfähig, können aber an andere Personen weiter gegeben werden.

 

3. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen des Tennisparks Steinbach durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden unsere Geschäfts- und Spielbedingungen wirksam. Der Aufenthalt in den Tennishallen ist nur den am Spiel beteiligten Personen gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Die Tennisplätze sind nur in angemessener Sportkleidung und mit sauberen Hallen- Tennisschuhen (Hallen-Tennisschuhe haben eine glatte Sohle – kein Profil !!) zu betreten. Hallenschuhe, die bereits auf Außenplätzen oder auf andere Weise benutzt wurden, dürfen auf unseren Plätzen nicht verwendet werden. Falls Personen mit nicht geeignetem Schuhwerk in der Halle angetroffen werden, ist in jedem Falle eine Reinigungsgebühr von € 25,-- fällig, die sofort zu entrichten ist. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Das Rauchen ist auf der gesamten Anlage strengstens verboten. Die Mitnahme von Getränken oder Speisen auf die Tennisplätze oder in die Nebenräume ist nicht gestattet. Ausgenommen ist Mineralwasser. Für Verschmutzungen, die eine Reinigung nach sich ziehen, haftet der Verursacher oder der gesetzliche Vertreter. Reinigungs- kosten gehen zulasten des Verursachers. Der Zutritt zu den Umkleideräumen und Duschen und deren Benutzung ist nur Mietern und Mit- spielern gestattet. Besucher sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln.

Die Benutzer der Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden - bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter - verantwortlich, soweit die Schäden nicht nachweislich ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Die technischen Einrichtungen werden nur durch die Bevollmächtigten des Vermieters bedient. Hierzu gehört insbesondere die Schaltung von Beleuchtung und Heizung sowie das Öffnen von Fenstern. Auf dem gesamten Gelände ist jede Form von Verkaufstätigkeit untersagt. Tiere sind in den Tennishallen und im Sanitärbereich des Tennisparks verboten.

 

4. Beleuchtung

Die Beleuchtung der Tennisplätze ist in der Wintersaison im Mietpreis enthalten. Die Notwendigkeit der Einschaltung beurteilt der Vermieter.

 

5. Hausrecht / Haftungsausschluss

Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern des Tennisparks bei Unfällen, Verlusten und Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außer- halb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleichwohl aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler oder Besucher mitzubringen, die diese Geschäfts- und Spielbedingungen verbindlich anerkennen.

 

6. Trainertätigkeit

Zur Tennis-Ausbildung, deren Umfang der Interessent bestimmt, stehen hauptberufliche Trainer der hauseigenen Tennisschule zur Verfügung. Hausfremde Personen dürfen nur mit einer Genehmigung der Tennispark Steinbach GmbH in der Tennishalle Training ausüben. Als Training wird angesehen, wenn mit mehr als 8 Bällen auf einem Tennisplatz gespielt wird. Terminabsprachen, Umfang der Trainertätigkeit, Benutzung von Ballwurfmaschinen und Fragen zur Vergütung sind vom Mieter mit den Trainern direkt zu regeln. Der Vermieter übernimmt nur eine vermittelnde Funktion.

 

7. Preisliste

Die im Tennispark ausgelegten und genannten Stundenpreise beziehen sich auf die Miete eines Platzes, innerhalb einer Spielzeit, an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten. Aktuell gültige Preislisten liegen im Tennispark aus und sind Bestandteil unserer Geschäfts- und Spielbedingungen.

 

8. Zuwiderhandlungen

Die Verletzung der Geschäfts-, und Spielbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements bzw. Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Abonnementstunden besteht in diesem Fall nur, soweit eine anderweitige Vermietung gegeben ist.

 

9. Diebstahl

Im Interesse unserer ehrlichen Kundschaft bringen wir jeden Diebstahl zur Anzeige und sprechen ein Hausverbot aus.

 

10. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Bad Homburg v.d.H. als vereinbarter Gerichtsstand. Dies gilt gleichermaßen für das gerichtliche Mahnverfahren auch bei Nichtkaufleuten. Beauftragte und sonstige Mitarbeiter des Vermieters sind nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts- und Spielbedingungen abändern oder einschränken. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäfts- und Spielbedingungen bleiben vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit unserer Genehmigung gestattet.

 

Geschäftsführung Tennispark Steinbach GmbH
(Stand 03/2008)